KFZ-Kaskoschadengutachten LKW,PKW,Auflieger,Transporter,Busse
Kaskoschaden in Polen,Österreich,Schweiz oder in anderen Ländern der EU?
Wir helfen!
Auch Sie möchten uns beauftragen ein Kaskoschadengutachten nach deutschem Recht und natürlich in deutscher Sprache zu erstellen, dann rufen Sie uns einfach an. Tel. 0911 9904461. Wir werden mit ihrem Versicherer schnell abklären, ob wir auch in ihrem Kaskoschadenfall im europäischen Ausland, das professionell erstellte Kaskoschaden-Gutachten (siehe Muster-Kaskoschadengutachten) erstellen dürfen.
Bitte senden sie uns ihre Versicherungsnummer und Name ihrer Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft, diese werden wir zwecks Sachverständigenkostenübernahme kontaktieren.
Bitte kontaktieren sie selbst ihre Rechtsschutz-/Verkehrsrechtschutzversicherung und bitten diese uns eine Kostenzusage schriftlich zu senden.
Sollte ihre Rechtsschutzversicherung unsere Sachverständigenkosten nicht übernehmen, so müssen sie unsere Sachverständigenkosten selbst zahlen.
Der Schadenbearbeiter kann sich direkt mit unserer Zentrale in Nürnberg telefonisch unter Tel. Nr. 0911 9904461 kontaktieren, um Einzelheiten zu besprechen und damit der Kaskoschaden schnell, unkompliziert und zuverlässig reguliert werden kann.
Der Schadenbearbeiter kann uns auch eine Auftragserteilung (siehe Auftragserteilung) per E-Mail info@motoexpert.de oder Fax 0911 9646388 zusenden.
Das Kaskoschadengutachten senden wir schon nach paar Tagen direkt an ihren Versicherer. Unsere Sachverständigenkosten (siehe Honorartabelle) für das Kaskoschadengutachten werden dann direkt bei ihrem Versicherer abgerechnet.
Bei Kaskoschadenfall in Polen oder im Ausland, hat die regulierende Kasko-Versicherung das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Selbstverständlich werden sehr oft unsere Sachverständigergutachten von Versicherungsunternehmen gerne genutzt.
Kaskoschaden in Polen oder europäischen Ausland
KASKOGUTACHTEN – SCHNELL – ZUVERLÄSSIG – GÜNSTIG !
Kaskoschaden in Polen oder europäischen Ausland - Wie gehe ich vor?
Nächste Schritte
- Verkehrsrechtsschutzversicherung kontaktieren und um Kostendeckung für MOTOEXPERT Sachverständigen bitten.
- Sie können folgenden Text nutzen:
„An Verkehrsrechtsschutzversicherung
Meine Versicherungsnummer: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe dem Sachverständigenbüro MOTOEXPERT e.K. einen Auftrag zwecks Gutachtenerstellung erteilt.
Hiermit bitte ich Sie dem Sachverständigenbüro die Deckungszusage für die Übernahme der Sachverständigenkosten zu senden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Versicherungsnehmer
Herr Mustermann
„