KASKOSCHADEN
KASKOSCHADEN
Unverbindliche Preisempfehlung für Kaskoschadengutachten bei Besichtigung in Polen,Tschechien,Slowakei und Österreich
Erläuterung:
Die Gutachten werden nach deutschem Recht in deutscher Sprache verfasst.
Verbindliche Preisempfehlung versteht sich selbstverständlich inklusive Bearbeitungsaufwand, allen Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
A - Honorar <10 Aufträge pro Jahr
B - Honorar <11 >50 Aufträge pro Jahr
C - Honorar 51> Aufträge pro Jahr
Stufe 1: Vollständige Gutachten.
Stufe 2: Kurzgutachten – Es liegt ein eindeutlicher Totalschaden vor.
(Eine detaillierte Reparaturkalkulation ist nicht erforderlich)
Für die Bemessung der Schadenshöhe sind die Reparaturkosten (netto) maßgebend, im Totalschadensfall ist der Wiederbeschaffungswert (brutto) maßgebend.
Die vorgenannte Tabelle bezieht sich nur auf PKW, und nicht für LKW, Motorräder, Sonderfahrzeuge und „Exoten“ unter den Fahrzeugen.
Das Angebot gilt ausschließlich für die Versicherungsunternehmen.
Eine Beauftragung vom Versicherungsunternehmen ist die Voraussetzung.
Zum Download: