Rechtliche Erklärung zur Nutzung der eingetragenen Wort-/Bildmarke MOTOEXPERT ©
Herausgegeben vom Vorstand des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeugtechnik-Sachverständigen MOTOEXPERT in Kielce-Poland.
I. Markenschutz und Eintragung
Die Bezeichnung MOTOEXPERT © ist eine eingetragene Wort-/Bildmarke und unterliegt dem Schutz des Markenrechts gemäß:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Aktenzeichen: 30 3011 056 110,
gemäß den Vorschriften des Markengesetzes (MarkenG), insbesondere §§ 4, 14, 15 MarkenG. - Polnisches Patentamt (Urząd Patentowy RP)
Registernummer: R.271033,
eingetragen als kombinierte Wort-/Bildmarke,
gemäß den Vorschriften des polnischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum (Prawo własności przemysłowej), insbesondere Art. 120–122, Art. 296 ff. und Art. 305.

III. Nutzung der Marke – ausschließlich für Vereinsmitglieder
Die Nutzung der geschützten Marke MOTOEXPERT © ist ausschließlich den aktiven Mitgliedern des Verbands MOTOEXPERT in Kielce-Poland vorbehalten, unter den folgenden kumulativen Bedingungen:
- Ordentliche Mitgliedschaft im Verein nach Maßgabe der Satzung, insbesondere § 3 der Vereinssatzung,
- Schriftliche, personalisierte Nutzungsfreigabe (Markenlizenz) durch den Vorstand, welche zeitlich, örtlich und sachlich begrenzt sein kann,
- Verwendung der Marke ausschließlich im Einklang mit den gemeinnützigen, satzungsgemäßen Zielen des Vereins, z. B.:
- zur Kennzeichnung technischer Gutachten,
- in Schulungsunterlagen und Teilnahmezertifikaten,
- zur externen Identifikation als Mitgliedssachverständiger im Kfz-Wesen,
- in professioneller Kommunikation mit Gerichten, Versicherungen oder Kooperationspartnern.
- Kein Gebrauch der Marke zu privaten, kommerziellen oder marketingbezogenen Zwecken außerhalb des Vereinskontexts, sowie keine Verwendung, die dem Ansehen oder der Neutralität des Vereins schadet oder Dritte irreführt.
IV. Rechtsfolgen bei unberechtigter Nutzung
Jede unautorisierte Nutzung der Marke MOTOEXPERT ©, insbesondere durch Nichtmitglieder, ausgeschlossene Mitglieder oder Personen ohne gültige schriftliche Freigabe, stellt einen Verstoß gegen das Markenrecht dar und kann rechtlich verfolgt werden auf Grundlage von:
- § 14 Abs. 2, 5 MarkenG (Unterlassung, Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns, Vernichtung),
- Art. 296 und 298 des polnischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum,
- Art. 305 p.w.p. (Strafrechtliche Sanktionen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren).
Der Vorstand behält sich in solchen Fällen ausdrücklich das Recht vor:
- zivilrechtliche Schritte einzuleiten,
- Abmahnungen zu erteilen und Unterlassungserklärungen zu verlangen,
- gerichtliche Unterlassungs- und Schadensersatzklagen zu erheben,
- öffentliche Gegendarstellungen zu veröffentlichen,
- sowie vereinsinterne Disziplinarmaßnahmen zu verhängen.
V. Schutzvermerk zur Veröffentlichung
MOTOEXPERT © ist eine eingetragene und geschützte Wort-/Bildmarke.
Die Nutzung dieser Marke ist ausschließlich aktiven Mitgliedern des Vereins der Internationalen Kraftfahrzeugtechnik-Sachverständigen MOTOEXPERT in Kielce gestattet, sofern sie über eine schriftliche Freigabe des Vorstands verfügen.
Jegliche anderweitige Nutzung ist unzulässig und kann zivil- sowie strafrechtlich verfolgt werden.